Engl. Neue, vereinfachte Bestimmungen für Visa- und Aufenthaltsverlängerungen

Am 27. April 2021 hat die die U.S. Citizenship and Immigration Services („USCIS“) eine Richtlinie veröffentlicht, die neue, vereinfachte Bestimmungen für Visa- und Aufenthaltsverlängerungen einführt.

Die Richtlinie bestimmt, dass Verlängerungsanträge (z.B. I-129 Petitionen und damit einhergehende Anträge auf Aufenthalts- bzw. Statusverlängerungen) grundsätzlich genehmigt werden, sofern diese von den gleichen Parteien stammen und auf den gleichen Tatsachen beruhen wie der Erstantrag (z.B. Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Arbeitsstelle sind alle gleichgeblieben).

Ausgenommen von der Richtlinie sind:

  • Verlängerungsanträge, die sich auf einen Erstantrag stützen, der fehlerhaft war;
  • Verlängerungsanträge, die mit dem Erstantrag nicht deckungsgleich sind, z.B. wegen wesentlicher Änderungen des Aufgabenbereiches des Arbeitnehmers;
  • Verlängerungsanträge, die nicht genehmigt werden können, weil sich seit dem Erstantrag die gesetzlichen Anforderungen geändert haben.

Die neue Richtlinie ist die Wiederbelebung einer Richtlinie, die bereits zwischen 2004 und 2017 gegolten hatte, aber durch Präsident Trump außer Kraft gesetzt wurde.


Vorteil der wiederbelebten Richtlinie

Die Wiederbelebung dieser Richtlinie gibt Unternehmen, die ihre Mitarbeiter in die USA entsenden, mehr Rechts- und Planungssicherheit. So können sie sich jetzt wieder darauf verlassen, dass z.B. eine Ingenieurin mit einem L-1A Visum sehr gute Chancen hat, ihren US-Aufenthaltsstatus zu verlängern – und nicht mit einer willkürlichen Ablehnung ihres Verlängerungsantrags rechnen muss.

Morgan Hangartner, 4. Mai 2021