US-Handels- und Gesellschaftsrecht

Bei der Etablierung, Ausbau oder Management von US-Geschäften kann ein Attorney-at-Law für US-Recht Unterstützung bieten bei:

• Vertragsgestaltung und -verhandlungen, z.B. mit B2B-Kunden, Handelsvertreter oder Vertriebsgesellschaften,
• der Registrierung einer US-Niederlassung, inklusive Anmeldungen bei zuständigen Steuer und Aufsichtsbehörden,
• der Gründung von US-Gesellschaften, inkl. Wahl der Gesellschaftsstruktur, Wahl des Gründungsortes, und Steueroptimierung,
• Transfer Pricing, und
• M&A Transaktionen.

Rechtliche Gestaltung von US-Geschäften

Die rechtliche Gestaltung von US-Geschäften hängt von Ihren Zielen bzw. der Entwicklung Ihrer US-Geschäfte ab. In den Anfangsphasen genügt oft eine Zusammenarbeit mit Handelsvertretern oder Vertriebsgesellschaften. Hierbei sollte aber nicht nur die Chemie zum US-Partner stimmen: auch die vertragliche bzw. rechtliche Gestaltung der Kooperation muss passen.

Wenn man eine größere Kontrolle über die US-Geschäfte ausüben möchte oder umfangreiche Investments tätigen will (z.B. eine Immobilie erwerben und Arbeitnehmer vor Ort beschäftigen und beaufsichtigen) kann die Anmeldung einer US-Niederlassung oder die Gründung einer USGesellschaft in Erwägung gezogen werden.

Bei einer Niederlassungsstruktur sind die Muttergesellschaft und die Niederlassung rechtlich gesehen identisch. Somit ist keine rechtliche Abschirmung der Muttergesellschaft von Schadenersatzklagen in den USA gegeben. Ferner kann eine US-Niederlassung zu ungewollten US-Steuerpflichten führen.

Die Gründung einer US-Gesellschaft hingegen bietet einen Schutz der Muttergesellschaft vor Schadenersatzklagen in den USA, weil die US-Gesellschaft eine separate Rechtspersönlichkeit besitzt. Zudem gibt es mehr steuerrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten.

Vertragsgestaltung und -verhandlungen

Durch die richtige Vertragsgestaltung und -verhandlungen kann das Risiko von Rechtsstreitigkeiten und damit verbundenen Kosten minimiert werden. Man sollte aber weder zu irgendeiner Vorlage greifen, ohne diese gründlich anpassen und prüfen zu lassen, noch Vorgaben des künftigen Geschäftspartners akzeptieren, ohne den eigenen Nutzen prüfen zu lassen. Wählt man z.B. US-Recht auf Drängen des Geschäftspartners und nutzt aber eine Vertragsvorlage, die sich auf deutsches Recht stützt, kreiert man womöglich einen Vertrag, der die Komplexität und Kosten eines etwaigen Rechtsstreits lediglich erhöht.

Solche Gefahren können vermieden werden, indem man Verträge mit US-Partnern, Kunden und Lieferanten von einem Attorney-at-Law gründlich prüfen lässt, um dafür zu sorgen, dass diese rechtskonform und kohärent sind.

Transfer Pricing

Die Bestimmungen der Internal Revenue Service (IRS) (der Bundessteuerbehörde der USA) verlangen, dass zeitgleich mit der Einreichung der US-Steuererklärungen, Transfer-Pricing-Dokumentation erstellt wird. Falls die IRS im Rahmen eines Audits Transfer-Pricing-Dokumentation verlangt und diese nicht vorhanden oder fehlerhaft sind, können Strafzahlungen inHöhe von bis zu 40% der nachzuzahlenden Steuern verhängt werden.

Die von der IRS verlangten Transfer-Pricing-Dokumentation müssen zwei Kriterien erfüllen. Erstens muss die Dokumentation Methoden für die Preisgestaltung von firmeninternen Transaktionen (z.B. Lizenzgebühren von einer US-Tochter- an eine deutsche Muttergesellschaft) enthalten, die Preise ergeben, die den Preisen von ähnlichen, marktüblichen Transaktionen zwischen zwei unabhängigen Unternehmen widerspiegeln. Zweitens muss die Dokumentation den genauen gesetzlichen Vorgaben der IRS entsprechen. Durch eine Zusammenarbeit mit einem Attorney für US-Recht können Sie dafür Sorge treffen, dass die notwendige Transfer-Pricing-Dokumentation nicht nur erstellt wird, sondern auch den detaillierten gesetzlichen IRS-Vorgaben entspricht. So vermeiden Sie etwaige Strafzahlungen und erreichen mehr Sicherheit für Ihr US-Geschäft.

M&A Transaktionen

Eine Möglichkeit für den Einstieg in den US-Markt ist der Kauf eines US-Unternehmens. Ein solcher Kauf kann auch die Erlangung einer EB-5 Greencard oder eines E-1 oder E-2 Nichteinwanderungsvisums als Investor ermöglichen. Hierbei ist zu beachten, dass ein Unternehmenskauf sorgfältig geplant und durchgeführt werden muss, um Faktoren wie Steuer und Haftungsfolgen bis hin zu arbeits- und aufenthaltsrechtlichen Konsequenzen ausreichend zu berücksichtigen.

Der Verlust oder die Änderung einer Gesellschaftsbeziehung kann zum Beispiel gegenwärtigen Arbeitnehmerentsendungen frühzeitig beenden oder künftigen Entsendungen ausschließen oder erschweren. Wegen dieses Zusammenspiels von rechtlichen, organisatorischen und strategischen Faktoren ist die Wahl des richtigen Beratungspartners ein entscheidender Erfolgsfaktor bei einem Unternehmenskauf.

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