US-Steuerrecht

Steuerrechtliche Prüfung des US-Vorhabens

Bei der Gestaltung eines US-Vorhabens (z.B. der Gründung einer Tochtergesellschaft oder eines längeren US-Aufenthalts als Investor, Arbeitnehmer oder Künstler) sollte eine steuerrechtliche Prüfung des Vorhabens bzw. des Aufenthalts nicht fehlen. So kann man vermeiden, dass das US Geschäft oder der US-Aufenthalt kostspielige Steuerprobleme aufwirft.

Hierbei ist wichtig, dass man sowohl US-Steuerrecht als auch Doppelbesteuerungsabkommen und das Steuerrecht des Heimatortes berücksichtigt. Bezogen auf die USA muss man auch beachten, dass sowohl auf Bundesebene (Federal tax) als auch auf Bundesstaatsebene (State tax) und sogar auf Gemeindeebene (Local taxes) Steuerpflichten entstehen können.

Wichtige Themen, für eine steuerrechtliche Prüfung sind z.B.:

• Je nach Einnahmequelle und/oder Ort der Leistung steht wem das Besteuerungsrecht zu?
• Falls mehrere Ländern oder Bundesstaaten das Besteuerungsrecht für sich beanspruchen, kann man "Tie Breaker" Rules nutzen, um zu klären, wem das Besteuerungsrecht zusteht.
• Gilt ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) und, falls ja, welche Paragraphen des DBAs können genutzt werden, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden?
• Welche Strategien gibt es, um (zum Beispiel durch die Wahl der US-Gesellschaftsform) die
Steuerlast der (ggf. grenzübergreifenden) US-Aktivitäten zu minimieren?

Rechtliche Beratungen für Unternehmen

Ich biete Unternehmen Beratungen zum US-Steuerrecht bezüglich:

• der Erfüllung der steuerrechtlichen und regulatorischen Bestimmungen bei Entsendungen
• der Wahl der US-Unternehmensform (unter Berücksichtigung des "Check-the-Box" Verfahrens)
• der Wahl des Gründungsortes (unter Berücksichtigung von Steuervorteile und Steuerbegünstigungen)
• der Anträge auf Reduzierung oder Erstattung der US-Quellensteuer (W-8)
• der Beantragung von US-Steuernummern

Rechtliche Beratungen für Privatpersonen

Auch Privatpersonen biete ich Beratungen zum US-Steuerrecht, insbesondere bei Fragen
rundum:

• der Erfüllung der steuerrechtlichen und regulatorischen Bestimmungen bei Entsendungen
• der Steuerfolgen des Besitzes oder Aufgabe einer Greencard
• der Steuerfolgen der Annahme oder Aufgabe der US-Staatsbürgerschaft
• der Steueroptimierung bei längeren Aufenthalten in den USA, z.B. als Künstler oder Akadmiker
• der Wiedergutmachungen bei Versäumnissen von US-Steuerpflichten ("Streamlined Filing
Procedures" und "Delinquent FBAR Submission")
• der US-Schenkungs- und Erbschaftssteuer
• der Beantragung von US-Steuernummern

Vorbereitung von US-Steuererklärungen

Wenn Privatpersonen oder Unternehmen Unterstützung bei der Erstellung und Einreichung von
US-Steuererklärungen brauchen, arbeite ich mit US-Steuerberatern (Certified Public Accounts)
zusammen, um dafür zu sorgen, dass diese korrekt und fristgerecht eingereicht werden. Bei Bedarf übernehme ich auch die Kommunikation mit dem Steuerberater sowie der USSteuerbehörde (IRS).

Berücksichtigung und Prüfung von deutschen Steuerfolgen des US-Vorhabens

Eine steuerrechtliche Prüfung des US-Vorhabens muss auch Steuerrecht des Heimatlandes (z.B. Deutschland) berücksichtigen. Dementsprechend kooperiere ich auch mit Fachanwälten für deutsches Steuerrecht, um dafür zu sorgen, dass die Steueroptimierung des US-Vorhabens nicht durch eine abweichende Interpretation der zuständigen deutschen Steuerbehörde gefährdet wird oder daran scheitert.