Aufenthalts-, Einwanderungs-, und Staatsangehörigkeitsrecht der USA

Das Visums-, Aufenthalts- und Einwanderungsrecht der USA ("US-Immigration-Law") ist für seine Undurchsichtigkeit, Komplexität und scheinbare Willkür bekannt. In 2013 hat ein USBundesgericht die "höllische Komplexität" der US-Immigration-Law angemerkt, siehe Akram v. Holder (7th Cir. 2013). Während der eine Antragsteller problemlos die Prozesse durchläuft macht der Andere einen kleinen Fehler oder lässt eine Voraussetzung oder Regelung außer acht und verliert im besten Fall nur ein bisschen Geld und Zeit oder, im schlimmsten Fall, kann für 3 oder sogar 10 Jahre nicht mehr in die USA reisen.

Deswegen lohnt es sich, mit einem Attorney-at-Law zusammenarbeiten, der Ihnen hilft, ein für Ihr US-Vorhaben passendes US-Visum oder US-Aufenthaltsstatus zu finden und einen entsprechenden Antrag einzureichen, der beste Chancen hat, genehmigt zu werden.

Womit befasst sich US-Immigration Law?

Im wesentlichen befasst sich US-Immigration-Law mit der Beantwortung von zwei Fragen:

1. Wer darf kommen? Oder, um die Frage anders zu stellen: Welche Dokumente muss manvorlegen, um in die USA einzureisen?

Diese Frage lässt sich eigentlich relativ einfach beantworten: US-Staatsangehörige legen ihren USReisepass vor und "Lawful Permanent Residents" eine gültige Greencard. Ansonsten braucht man entweder eine gültige ESTA-Genehmigung (für die visumfreie Einreise in die USA) oder ein gültiges Visum -- es sei denn, man ist Schutzsuchende und möchte einen Asylantrag stellen.

2. Wer darf bleiben? Oder, anders gefragt: Welchen Status muss man haben, um sich in den USA kurzfristig oder dauerhaft aufzuhalten, z.B. als Geschäftsreisender, Ehepartner eines US-Staatsbürgers, Künstler, oder Investor?

US-Staatsangehörige und Inhaber einer Greencard dürfen sich permanent in den USA aufhalten. Alle andere, die sich in den USA legal aufhalten möchten, brauchen grundsätzlich eine gültige Aufenthaltsgenehmigung, in Form eines I-94 Dokuments, das folgende Informationen enthält:

• Status (z.B. Inhaber eines Arbeitsvisums), und
• genehmigte Aufenthaltsdauer.

Zuständige Bundesbehörden

Die Gesetzgebungskompetenz in Sachen US-Immigration-Law liegt bei der Bundesregierung der
USA. Und es gibt vier US-Bundesbehörden, die für Angelegenheiten rundum US-Immigration-Law
zuständig sind:

US-Department-of-State ("State-Department")
US-Citizenship-and-Immigration-Service (“USCIS")
US-Customs-and-Border-Protection (“CBP")
US-Immigration-and-Customs-Enforcement (“ICE")

US-Visakategorien

Es gibt viele verschiedene US-Visa. Welches Visum man braucht, hängt davon ab, ob man in die USA einwandern oder sich nur für einige Monate oder Jahre dort aufhalten möchte. Für Einwanderer gibt es Einwanderungsvisa und für alle anderen (z.B. Arbeitnehmer die in die USA entsendet werden) Nichteinwanderungsvisa. Mehr Information zu den Einwanderungs und Nichteinwanderungsvisa finden Sie auf folgenden Seiten:

Einwanderungsvisa
Nichteinwanderungsvisa

Das US-Visum und das I-94 Dokument

Umgangssprachlich wird ein US-Visum mit einer US-Aufenthaltsgenehmigung gleichgesetzt. Aber, wie oben beschrieben, braucht man:

• bestimmte Dokumente, um an der Grenze um Einlass zu bitten (z.B. einen US-Reisepass, ein gültiges Visum oder eine ESTA-Genehmigung für die visumfreie Einreise), sowie
• andere Dokumente, um in den USA zu bleiben (z.B. eine Greencard oder ein gültiges I-94 Dokument).

Weil ein Visum kein Aufenthaltsgenehmigung sondern ein Reisedokument ist, sagt die Gültigkeitsdauer eines Visums nichts darüber aus, wie lange man in den USA bleiben darf. Stattdessen ist die im I-94 Dokument festgehaltenen Aufenthaltsdauer grundsätzlich entscheidend
(vorausgesetzt keine Statusverletzungen oder wesentliche Änderungen der US-Aktivitäten liegen vor).

Visumfrei in die USA reisen (das ESTA-Programm)

Zusätzlich zu den verschiedenen US-Visa gibt es im Rahmen des sogenannten "Visa-Waiver-Programs" (auch bekannt als ESTA) die Möglichkeit für Touristen und Geschäftsreisende, "visumfrei" in die USA zu reisen. Die wichtigste Voraussetzung für die Nutzung des ESTA-Programms ist, dass man Staatsbürger eines von 39 Ländern ist, denen die visumfreie Einreise in die USA grundsätzlich gewährt wird. Zu den Ländern gehören u.a. Deutschland, Österreich, Polen, Spanien und viele andere EU-Mitgliedsländer. Erfüllt man die Voraussetzungen für das Visa-Waiver-Program, muss man nicht persönlich beim Konsulat vorsprechen, um ein B-1, B-2 Visum (für Touristen und Geschäftsreisende) zu beantragen. Stattdessen nutzt man das "Electronic System for Travel Authorization" ("ESTA"), um vor der geplanten Reise eine ESTA-Genehmigung zu beantragen. Der Antrag besteht aus einem Online-Antragsformular. Außerdem muss man eine Gebühr (aktuell 14,00 USD) entrichten. Nach Einreichung des ESTA-Antrags bekommt man in der Regel innerhalb von einigen Minuten Bescheid, ob der ESTA-Antrag genehmigt wurde.

Entsendung von Arbeitnehmer

Ob ein Businessmeeting oder ein längerer Arbeitsaufenthalt in den USA, oft wird US-Immigration-Law zu wenig berücksichtigt. Zu beachten ist, zum Beispiel, dass US-Immigration-Law eine sehr breit angelegte Definition von “Arbeit” nutzt, die unter Umständen auch die Aktivitäten umfasst, die ein Mitarbeiter während eines Businessmeetings unternehmen soll. Liegt für den Aufenthalt keine Arbeitserlaubnis vor und wird stattdessen eine ESTA-Genehmigung genutzt, um visumfrei als Geschäftsreisender einzureisen, kann es sein, dass die unerlaubte Arbeitstätigkeit bei einer Befragungen an der US-Grenze aufgedeckt wird. Mit der etwaigen Folge, dass dem Arbeitnehmer die US-Einreise verweigert wird und dieser ggf. nicht mehr oder nur mit einer Sondergenehmigung in die USA reisen darf.

Solche Verstöße gegen US-Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen können den Gestaltungsspielraum für künftige US-Einreisen und -Aufenthalte weit einschränken oder gar US-Einreisen und Aufenthalte ausschließen. Vermeiden Sie diese Gefahren durch eine Zusammenarbeit mit einem Attorney-at-Law, der Sie beraten kann:

• wann ein Arbeitsvisum benötigt wird,
• welches Arbeitsvisum am besten passt, und
• wann eine visumfreie Einreise als Geschäftsreisender genügt.