Verlängerungen, Änderungen und Anpassungen des US-Aufenthaltsstatus

Statusverlängerungen und Statusänderungen
Personen, die mit einem Nichteinwanderungsvisum in die USA eingereist sind, haben unter Umständen die Möglichkeit, Statusverlängerungen ("Extension-of-Status") oder Statusänderungen ("Change-of-Status") zu beantragen, in dem sie entsprechende Anträge bei der USCIS einreichen. Allerdings dürfen Personen, die visumfrei (mit ESTA) eingereist sind, solche Anträge nur in Ausnahmefällen stellen.

Außerdem muss man aufpassen, ob, wie und wann man solche Petitionen und Anträge stellt, weil die Einreichung solcher Anträge zu Betrugsvorwürfen führen können, wenn es z.B. dafür Indizien gibt, dass man bereits bei der Einreise beabsichtigte, mit einem Status einzureisen (z.B. als Tourist mit einem B-Visum) und bald darauf eine Statusänderung (z.B. zum F-1 Studenten Status) zu beantragen.

Wird der Antrag auf Statusverlängerung oder -änderung genehmigt, bekommt man ein neues I-94 Dokument. Verlässt man die USA, wird man aber:

• bei einer Statusverlängerung ein neues Visum brauchen wenn das alte bereits abgelaufen ist, und
• bei einer Statusänderung ein neues Visum brauchen, um mit dem neuen Status in die USA einzureisen.

Statusanpassung ("Adjustment of Status")
Eine Statusanpassung ("Adjustment-of-Status") wird in den USA beantragt, um eine Greencard zu bekommen nachdem man z.B. mit einem Nichteinwanderungsvisum (oder als anerkannter Schutzsuchender) eingereist ist. Durch eine Statusanpassung kann man in den USA bleiben und muss nicht ausreisen, um außerhalb der USA ein US-Einwanderungsvisum zu beantragen.

Vor oder gleichzeitig mit der Beantragung der Statusanpassung muss meistens auch eine Petition genehmigt werden. Die Petition dient dazu, die Grundlage für die Statusanpassung zu legen, z.B. ein Arbeitsverhältnis oder eine Ehe zu einem US-Staatsbürger.

Wie bei Statusverlängerungen und Statusänderungen, kann man grundsätzlich keine Statusanpassung beantragen, wenn man visumfrei eingereist ist (mit ESTA). Allerdings gibt es eine Ausnahme für enge Verwandte von US-Staatsbürgern, nämlich:

• Ehepartner,
• unverheiratete Kinder unter 21-Jahren, und
• Eltern (vorausgesetzt der US-Staatsbürger ist mindestens 21-Jahre alt)

Auch wenn man sich für eine Statusanpassung grundsätzlich qualifiziert, z.B. als enger Verwandter eines US-Staatsbürgers, muss man aufpassen, dass einem nicht Betrug vorgeworfen wird, z.B. ein absichtliches Einreisen mit einem Visum, das keine Einwanderungsabsichten zulässt, um kurz danach durch eine Statusanpassung eine Greencard zu beantragen.