Ihr Attorney-at-Law für die USA

Umfassende rechtliche Unterstützung bei allen Fragen zum kalifornischen und US-Recht

Morgan Hangartner

Ich bin ein in Kalifornien (USA) zugelassener Attorney-at-Law und Mitglied der Rechtsanwaltskammer Berlin. Seit über 14 Jahren berate ich Privatpersonen und Unternehmen auf Deutsch und auf Englisch zu Fragen rundum US-Recht. Ich besitze umfangreiche Expertise in den folgenden Rechtsgebieten:

US-Aufenthalts-, Einwanderungs-, und Staatsangehörigkeitsrecht,
US-Handels- und Gesellschaftsrecht, und
US-Steuerrecht.

Ausbildung und Berufserfahrung

Ich bin in Berkeley, Kalifornien aufgewachsen und habe in Kalifornien, Göttingen, Groningen und Philadelphia studiert. Seit meiner Zulassung als Attorney-at-Law in Kalifornien 2006 habe ich in San Francisco, Frankfurt und Berlin als Attorney-at-Law gearbeitet und Mandanten bei diversen US-Rechtsangelegenheiten betreut, u.a.:

• Arbeitnehmerentsendungen (z.B. L-Visa und E-Visa),
• Greencard-Anträge (Familien- und Arbeitsbasiert)
• Greencard-Anträge für Personen mit außerordentlichen Fähigkeiten ("Extraordinary Ability")
• Anträge auf Investoren-Greencards ("EB-5"),
• Anträge auf Einbürgerung ("Naturalization"),
• Vertragsgestaltung und -verhandlungen,
• US-Gesellschaftsgründungen,
• US-Visa für Musiker, Sportler und Künstler (O-Visa und P-Visa), und
• US-Steuerplanung und -optimierung.