Ihr Attorney-at-Law für die USA
Als Attorney-at-Law (Kalifornien, USA) biete ich Rechtsberatung bei Fragen zu kalifornischem oder US-Recht, mit den Schwerpunkten US-Einwanderungsrecht, US-Visumsrecht, US-Steuerrecht und US-Gesellschaftsrecht.
Auch gerichtliche und außergerichtliche anwaltliche Vertretung biete ich an, z.B. bei Rechtsstreitigkeiten vor Gerichten in Kalifornien, bei der Beantragung von US-Visa, GreenCards oder der US-Staatsbürgerschaft oder bei der Gründung oder Betreuung von US-Unternehmen.
Sind Sie Kleinunternehmer, Angestellter, Tourist, Künstler, Musiker oder Schauspieler? Sind Sie Vertreter eines kleinen oder mittelständischen Unternehmens? Haben Sie ein US-Vorhaben, das Sie planen oder umsetzen möchten? Brauchen Sie einen externen Rechtsberater für eine zweite Meinung oder die rechtliche Betreuung von US-Geschäften?
Holen Sie sich für diese und weitere Anliegen einen Attorney-at-Law an Ihre Seite, der Sie auf Deutsch oder Englisch beraten kann und in Deutschland sitzt:
US-Visumsrecht
- Investorenvisa (EB-5)
- Greencards (Arbeits- und Familienbasiert)
- Arbeitsvisa (E-2, L-1, H1-B)
- Einbürgerung
US-Handelsrecht
- Gesellschaftsgründungen
- Kaufverträge
- M&A Transaktionen
- Steueroptimierung
US-Steuerrecht
- Doppelsteuerabkommen
- Steuerpflichten
- W-8 BEN
morgan hangartner, attorney-at-law
Als Attorney-at-Law (Kalifornien, USA) biete ich meinen Mandanten umfassende rechtliche Unterstützung bei diversen Themen rund um kalifornisches- und US-Recht. Ich wohne seit 2014 in Berlin, bin verheiratet und habe zwei Kinder. Neben meiner Zulassung in Kalifornien bin ich Mitglied der Rechtsanwaltskammer Berlin nach
§ 206 BRAO.