US-Einwanderungs- und Staatsangehörigkeitsrecht

US-Einwanderungs- und Staatsangehörigkeitsrecht

US-Arbeitsvisa, Staatsangehörigkeitsrecht und Einbürgerung, Einwanderungsvisa, Investmentvisa, u. v. m.

Dienstleistungen

Morgan Hangartner

Ich bin Mitglied der Anwaltskammern von Kalifornien und Berlin und berate sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen in US-amerikanischen und kalifornischen Rechtsfragen, insbesondere in den Bereichen Steuer-, Einwanderungs- und Gesellschaftsrecht.

Mit Sitz in Berlin biete ich meine Dienstleistungen persönlich und online an – wahlweise auf Deutsch oder Englisch. Ich bin verheiratet, Vater von zwei Kindern, und Tennis- und Basketballfan. In meiner Freizeit genieße ich Spaziergänge mit meinem Hund Marshmallow in der Nachbarschaft.

Kontakt
Morgan Hangartner Morgan Hangartner

Arbeitsweise

Klarheit schaffen

Sie wissen nicht, welches Visum das richtige ist für Ihr US-Vorhaben? Es gibt Komplikationen, z.B. eine Vorstrafe, die Sie daran hindern könnten, ein Visum zu bekommen? Ich schaffe Klarheit für Sie, indem ich Ihr US-Vorhaben sorgfältig prüfe und effiziente Lösungen biete.

Persönliche Beratung

Durch persönliche Beratung und Begleitung kann ich Ihren Visum-, Greencard, oder Einbürgerungsantrag so planen und umsetzen, dass dieser die bestmöglichen Genehmigungschancen hat. Dazu gehören unter anderem:

  • Prüfung Ihrer Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen
  • Sorgfältige Vorbereitung aller Antragsunterlagen
  • Persönliche Vorbereitung auf den persönlichen Interviewtermin beim US-Konsulat

Rechtsübergreifende Betreuung

Auch bei Fragen zu verwandten Themen (z.B. US-Gesellschaftsrecht, US-Gesellschaftsgründungen, und US-Steuerrecht) stehe ich Ihnen gerne zur Seite.

Hinweis:

Als zugelassener Attorney biete ich rechtliche Beratung, Vertretung und Unterstützung bei der Beantragung von diversen Visa und Aufenthaltsgenehmigungen nach dem US-Einwanderungsrecht, z.B. Investorenvisa (E-1, E-2, und EB-5), Arbeitsvisa (J-1, L-1, H-1B, und BILOH), Visa für Künstler, Musiker, Sportler und andere Personen mit außergewöhnlichen Fähigkeiten (O-1 und P-1), und familien- und arbeitsbasierte Einwanderungsvisa (EB-1, EB-2, EB-3, IR-1 und CR-1). Ich berate und vertrete auch Mandanten, die wegen strafrechtlicher Verurteilungen oder einer anderen Verfehlung von einer etwaigen US-Einreisesperre betroffen sind (z.B. bei einem 212(d)-Waiver-Antrag).